Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster e.V.

Stand: 10.04.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Seminare und Veranstaltungen des Bildungswerkes der KAB im Bistum Münster e.V., nachfolgend „KAB-Bildungswerk“ genannt. Das KAB-Bildungswerk bittet Sie als unsere Kundin / unseren Kunden, die nachfolgenden Regelungen zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf der angebotenen Seminare und Veranstaltungen zu gewährleisten.
(2) „Seminare“ im Sinne dieser AGB sind Bildungsangebote, die sich über mehrere Tage erstrecken und in der Regel Übernachtungen und Verpflegung miteinschließen. Das konkrete Leistungsangebot ergibt sich aus der Seminarausschreibung.
(3) „Veranstaltungen“ im Sinne dieser AGB sind Bildungsangebote ohne Übernachtung, die in analoger oder digitaler/hybrider Form umgesetzt werden. Das konkrete Leistungsangebot ergibt sich aus der Veranstaltungsausschreibung.
(4) „Kund*innen“ im Sinne dieser AGB sind Bildungsinteressierte, die sich für Angebote des KAB-Bildungswerkes interessieren bzw. diese als Teilnehmende wahrnehmen.

2. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die von dem KAB-Bildungswerk angebotenen Seminare und Veranstaltungen sind grundsätzlich allen Kund*innen zugänglich.
(2) Soweit Teilnahmebeschränkungen durch Zielgruppenorientierung bestehen, ergeben sich diese aus der jeweiligen Seminarausschreibung bzw. für die jeweilige Veranstaltung.

3. Seminare

3.1 Ausschreibung

(1) Die Seminare sind in einem gesonderten Programmheft und in Faltblättern ausführlich beschrieben und über die Geschäftsstelle Münster des KAB-Bildungswerkes kostenfrei zu beziehen. Ferner sind die Seminare und ihre Beschreibungen über unsere Homepage www.kab-bildungswerk.de veröffentlicht.

(2) Angebote, für die eine Freistellung nach dem AwbG NRW beantragt werden kann, werden zusätzlich auf der Homepage bildungsurlaub.de veröffentlicht.


3.2 Anmeldung / Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt in Schriftform beim KAB-Bildungswerk. Dies schließt die Möglichkeit der Online-Anmeldung unter www.kab-bildungswerk.de mit ein. Wenn keine abweichende Regelung getroffen wurde, soll die Anmeldung spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn bei dem KAB-Bildungswerk eingehen.
(2) Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr entsteht. Dies gilt auch, wenn die anmeldende Person stellvertretend für eine*n Dritten handelt. Nach Eingang der Anmeldung erhalten unsere Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung; damit wird der Vertrag zwischen unseren Kunden und dem KAB-Bildungswerk rechtsverbindlich.
(3) Die Anmeldebestätigung durch das KAB-Bildungswerk kann per E-Mail, als auch postalisch versandt werden.
(4) Ist bei einer Anmeldung einer Kundin / eines Kunden die Veranstaltung ausgebucht, erhält die Kundin / der Kunde vom Bildungswerk eine entsprechende Information, i.d.R. auf telefonischem Weg oder schriftlich per Email oder in Ausnahmefällen per postalischem Brief. Der Kundin / Dem Kunden wird das Angebot zur Aufnahme in eine Warteliste eröffnet.

3.4 Leistungsumfang

(1) Die Teilnahmegebühr für ein Seminar umfasst, soweit nicht anders angegeben, sowohl die Kosten des Seminars, als auch die Kosten der Unterbringung und Verpflegung.
(2) Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Doppelzimmern. Sollten Kund*innen ein Einzelzimmer wünschen, müssen sie dies ausdrücklich bei ihrer Seminaranmeldung angeben und einen Einzelzimmerzuschlag zahlen.
(3) Reisekosten zu den Seminarorten sind im Leistungsumfang nicht eingerechnet. Wird von Seiten der Kund*innen eine gemeinsame An-/Abreise per Bus / Bahn gewünscht, kann diese durch das KAB-Bildungswerk koordiniert werden.

3.5 Teilnahmegebühr und Ermäßigung

(1) Die Teilnahmegebühr unterscheidet Tarife für KAB-Mitglieder und Nichtmitglieder.
(2) Bei geringem Einkommen von Kund*innen, etwa in der Höhe des Bürgergeldes oder Sozialhilfe nach SGB XII, kann eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren formlos beantragt und gewährt werden. Ansprechpartner ist die Geschäftsstelle Münster.

3.6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Teilnahmegebühr für die Seminare wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
(2) Im Rahmen der Anmeldung bittet das KAB-Bildungswerk um Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats. Die Unterschrift und Kontoangabe auf dem Anmeldeformular gelten einmalig als SEPA-Basis-Lastschriftmandatsermächtigung über die Höhe des jeweiligen Teilnahmebeitrags. Die Teilnahmegebühr wird am Tag des Seminarbeginns von dem angegebenen Konto abgebucht.
(3) Eine Zahlung per Überweisung ist ebenfalls möglich. Die Zahlung ist ohne Abzug in der auf der Rechnung genannten Frist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(4) Wenn in der Seminarbeschreibung angegeben, kann die Teilnahmegebühr in Anzahlung und Restzahlung unterteilt werden. Die Anzahlung wird dann direkt mit der Anmeldung fällig.

3.7 Preisänderungsklausel

(1) Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn länger als vier Monate, ist das KAB Bildungswerk berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn sich nach dem Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger – insbesondere die Unterkunfts- und Verpflegungskosten – erhöht haben.
(2) Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom KAB-Bildungswerk gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom KAB Bildungswerk gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.8 Stornierung / Abmeldung durch den Teilnehmenden

(1) Eine Stornierung / Abmeldung von der Veranstaltung durch die Kundin / den Kunden ist formlos schriftlich zu erklären.
(2) Die Anmeldung eines Ersatzkunden / einer Ersatzkundin ist zeitgleich zur Stornierung / Abmeldung möglich. Eine eigene Anmeldung des Ersatzkunden / der Ersatzkundin ist erforderlich.
(3) Sofern in der Seminarbeschreibung keine anderslautenden Angaben zu Stornofristen angegeben, sind Um- und Abmeldungen bis acht Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.
(4) Sollte der Platz nicht an einen Ersatzkunden / eine Ersatzkundin vergeben werden können, werden bei einer Abmeldung unter Abzug der durch die Nichtinanspruchnahme einer Veranstaltung oder eines Seminars ersparten Aufwendungen, die Ansprüche des KAB-Bildungswerkes wie folgt pauschaliert und in Rechnung gestellt:
ab 8 Wochen vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr ab 6 Wochen vor Beginn: 50% der Teilnahmegebühr ab 2 Woche vor Beginn oder bei Nichtanreise: 90 % der Teilnahmegebühr
(5) Für die Bemessung der Fristen ist das Datum der Absendung der Abmeldung maßgebend. Unseren Kund*innen steht der Nachweis offen, dass dem KAB-Bildungswerk aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
(6) Eine Rückerstattung von Teilnahmebeiträgen für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann nicht gewährt werden.

3.9 Absage / Änderungen durch das KAB-Bildungswerk

(1) Das KAB-Bildungswerk behält sich vor, geplante und begonnene Seminare wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Wegfall der Übernachtungsmöglichkeit sowie wegen sonstiger Störungen (z.B. durch höhere Gewalt) im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, abzusagen.
(2) Im Fall einer zu geringen Teilnehmendenzahl erfolgt die Absage spätestens vier Wochen vor Beginn des Seminars. In allen anderen Fällen einer Absage sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Referentenwechsels, wird sie das KAB-Bildungswerk so rechtzeitig wie möglich informieren.
(3) Sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Teilnahmegebühren gezahlt worden sein, werden diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen erstattet.
(4) Erfolgt ein Seminarabbruch während eines laufenden Seminars aus Gründen, die vom KAB Bildungswerk nicht zu vertreten sind (z.B. wg. rechtswidrige Einflüsse, gefährliche Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, ...) besteht kein Anspruch auf eine Gebührenrückerstattung auf nicht erbrachte Leistung.

4. Veranstaltungen
4.1 Anmeldung

(1) Soweit nicht anders angegeben, ist eine Anmeldung zu den angebotenen Veranstaltungen nicht erforderlich.
(2) Sollte im Einzelfall eine Anmeldung erforderlich sein, so wird dies in der Ausschreibung ausdrücklich benannt. Die Regelung unter 3.2 Anmeldung gilt entsprechend.
(3) Alle kurzfristigen Änderungen werden auf der Homepage des KAB-Bildungswerkes www.kab-bildungswerk.de bekannt gegeben.

4.2 Teilnahmegebühr
(1) Sofern für analoge und digitale/hybride Veranstaltungen eine Teilnahmegebühr erhoben wird, ist diese in den Ausschreibungspublikationen benannt.
(2) Die Teilnahmegebühr für analoge Veranstaltungen wird mit der Anmeldebestätigung fällig und in der Regel zu Beginn der Veranstaltung bar gezahlt.
(3) Die Teilnahmegebühr für digitale/hybride Veranstaltungen wird mit der Anmeldung fällig. Darüber erhalten Teilnehmende eine Rechnung. Diese Rechnung ist ohne Abzüge zu überweisen.

5 Teilnahmebescheinigung

(1) Kund*innen, die an einem Seminar oder einer Veranstaltung teilgenommen haben, kann innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Seminars / der Veranstaltung auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

6. Bildungsurlaub

(1) Für Seminare und Veranstaltungen der politischen und berufsbezogenen Bildung kann bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) NRW beantragt werden. Bei Interesse wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Münster.

7. Beratungsangebot

(1) Das KAB-Bildungswerk hält für Interessierte ein Beratungsangebot vor. Kontaktdaten sind den Veranstaltungspublikationen sowie auf der Homepage www.kab-bildungswerk.de zu entnehmen.

8. Entgegennahme von Lob und Kritik

(1) Unsere Kund*innen sind im Anschluss eines Seminars oder einer Veranstaltung eingeladen, positive und negative Erfahrungen über das besuchte Seminar bzw. die besuchte Veranstaltung an uns weiterzuleiten.
(2) Dies ist möglich über die Referentinnen und Referenten und / oder die Veranstaltungsleitung, direkt über den Kontakt unter www.kab-bildungswerk.de, sowie bei der in unserem Programmheft veröffentlichten Kontaktadresse der Geschäftsstelle Münster.

9. Kooperationspartner

(1) Seit dem 01.01.2018 arbeitet das Bildungswerk der KAB im Bistum Münster in einer institutionellen Kooperation mit dem Bildungswerk der Jungen Gemeinschaft im Bistum Münster, Schillerstraße 44 b, 48155 Münster, Tel.: 0251 / 60976-40, sowie der Heimvolkshochschule KönzgenHaus, Annaberg 40, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 1050.

10. Haftung

(1) Das KAB-Bildungswerk haftet gegenüber seinen Kund*innen auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Das KAB-Bildungswerk haftet, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei Seminaren ist die Haftung des KAB-Bildungswerkes bei vertraglichen Ansprüchen auf Schadensersatz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, begrenzt auf die dreifache Teilnahmegebühr, soweit der Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das KAB-Bildungswerk für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des KAB-Bildungswerkes bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgenommen sind Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten und Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des KAB-Bildungswerkes.
(5) Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Urheberrechte

(1) Die Arbeitsunterlagen und andere für Lehrgangszwecke überlassene Medien des KAB-Bildungswerkes sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des KAB-Bildungswerkes vervielfältigt oder verbreitet werden. Das KAB-Bildungswerk behält sich alle Rechte vor.
(2) Film- und Tonaufnahmen sind in unseren Seminaren und Veranstaltungen nicht gestattet.

12. Datenschutz

(1) Das KAB-Bildungswerk unterliegt den rechtlichen Bestimmungen des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) und seiner Durchführungsbestimmungen.
(2) Für die Umsetzung ihrer Seminare und Veranstaltungen erhebt das KAB-Bildungswerk personenbezogene Daten seiner Teilnehmenden. Dazu werden automatisierte Verarbeitungsverfahren eingesetzt. Informationen zur Anwendung des KDG und zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten können in den Datenschutzregelungen unter www.kab-bildungswerk.de eingesehen werden.

13. Widerspruchsbelehrung (1) Im Fall einer Online-Anmeldung steht den Teilnehmenden ein Widerspruchsrecht zu. Innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Anmeldung können Anmeldung ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären.

14. Verbraucherschlichtungsstelle (1) Das KAB-Bildungswerk ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Das KAB-Bildungswerk ist verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung stellt. Die OS-Plattform können Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.

Münster, den 10.04.2024

Hermann Hölscheidt, Geschäftsführer