Regelungen für Veranstaltungen
des KAB Diözesanverband Münster und des KAB-Bildungswerkes.
Ab Freitag, 28.05.2021, gelten folgende Regelungen:
Tagesveranstaltungen:
Für örtliche Veranstaltungen (Ortsvereine, Nebenstellen) gelten die Corona-Schutzverordnungen/Regelungen der örtlichen Kreise und kreisfreien Städte.
Für überregionale Veranstaltungen (mit Teilnehmende aus mehr als einem Landkreis oder kreisfreien Stadt) gelten die Regeln nach der Sieben-Tages-Inzidenz des Landes NRW. (Landesweite Corona-Schutzverordnung)
Weitere Infos: www.mags.nrw.de
Mehrtägige Veranstaltungen:
Für Veranstaltungen mit Übernachtung gelten die Regelungen des gastgebenden Bildungshauses/der Unterkunft.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ohne Übernachtung gelten die Regeln für Tagesveranstaltungen - siehe oben.
Bei einer Inzidenz, die einen negativen Test (oder vollständige Impfung bzw. Genesung) für eine Veranstaltungs-Teilnahme voraussetzt, gibt es die Möglichkeit, eine "Selbsterklärung" (bei der sich Teilnehmende eintragen können) zu nutzen.
Download:
- Corona-Regelungen und Vorgaben für Teilnehmende und Leitungen bzw. Referenten von Veranstaltungen des KAB-Bildungswerkes (pdf)
- Selbsterklärung (pdf)
Aktualisiert: 21.07.2021